Die Rechnung
Abrechnung und Kostenübernahme
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die ausgestellte Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund spezifischer Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Abrechnung derzeit ausschließlich für Privatversicherte und Selbstzahler möglich.
Je nach Versicherungsvertrag kann die vollständige Kostenübernahme durch die Krankenversicherung variieren und wird nicht in jedem Fall garantiert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Preisliste
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Honorarübersicht für Onlinesprechstunden (nach GOÄ)
Leistung | GOÄ-Ziffer | Steigerungsfaktor | Preis (ca.) |
Ausführliche ärztliche Beratung (mind. 10 Minuten) | 3 | 2,3-fach | 20,10 € pro 10 Minuten |
3 | 3,5-fach | 30,59 € pro 10 Minuten | |
Individuelle Literaturrecherche / medizinische Analyse (je 30 Minuten) | 80A (analog) | 3,5-fach | 75,08 € |
Kurze Bescheinigung / kurzer Bericht (je 10 Minuten Dokumentations- und Schreibarbeit) | 75 | 2,3-fach | 24,66 € je 10 Minuten |
Ausführlicher ärztlicher Bericht (mindestens 1 Seite) | 80 | 3,5-fach | 75,08 € |
Psychosomatische Grundversorgung (mindestens 20 Minuten) | 849 | 2,3-fach | 69,00 € pro 20 Minuten |
Hinweise zur Abrechnung:
Die aufgeführten Beträge dienen als Beispielangaben, an denen wir uns bei der Gestaltung der Honorarabrechnung orientieren.
- Die tatsächliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der individuell erbrachten ärztlichen Leistungen, nach den Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung.
- Je nach Umfang, Aufwand und medizinischer Notwendigkeit können weitere Leistungen abgerechnet werden, z. B.:
- Symptomatische visuelle Untersuchungen (GOÄ-Ziffer 5)
- Konsultationen und ärztliche Fachgespräche (GOÄ-Ziffer 60 ff.)
- Ausstellung von Befunden und Attesten (GOÄ-Ziffern 70–75)
- Der angewandte Steigerungssatz (in der Regel zwischen 2,3- und 3,5-fach) richtet sich nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und individuellen Besonderheiten der Behandlung.
- Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen je nach Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen kann.